Sonntag, 7. März 2004
Auch Ärzte brauchen Dienstpläne
Nicht jammern, handeln!

Was sich heute in Deutschlands Krankenhäusern abspielt, lässt sich gegenüber den Patienten wie auch dem Personal nicht mehr verantworten. Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung leisten die angestellten Ärztinnen und Ärzte über 50 Millionen Überstunden im Jahr ohne Bezahlung oder Freizeitausgleich.
Wenn Ärzte ihre Überstunden geltend machen, bekommen sie nicht selten eine schriftliche Dienstanweisung, mit der sie aufgefordert werden, keine Überstunden mehr zu leisten und pünktlich nach Hause zu gehen, ohne auch nur im Ansatz geklärt zu haben, wer dann die Patientenversorgung auf der Station aufrechterhält und die Leistungen dokumentiert und verschlüsselt.
Die Krankenhausverantwortlichen wissen sehr genau, dass die Stellenpläne hinten und vorne nicht ausreichen. Sie wissen aber auch, dass Ärzte und Pflegepersonal ihre Patienten nicht unversorgt lassen - schließlich handelt es sich um Menschen und nicht um Maschinen - und das schlechte Gewissen wird schamlos ausgenutzt.
Auch Chefärzte tragen eine große Mitschuld an der Misere: Ärzte, die auf Einhaltung ihrer tariflichen und gesetzlichen Rechte bestehen, werden unter Druck gesetzt und eingeschüchtert.
Dabei haben sich die Verantwortlichen mit der Ausbeutung der Krankenhausärzte ordentlich selbst ins Knie geschossen. Durch die Millionen unbezahlter Überstunden hat sich ein Stellenschlüssel zementiert, der eine völlig falsche Kalkulationsgrundlage für die DRG liefert. Wenn z.B. für die Behandlung eines Herzinfarktes die Kosten ermittelt und dafür zehn Arztstunden in Rechnung gestellt werden, tatsächlich aber zwanzig Stunden erbracht wurden, kann das Ergebnis nicht stimmen. Jeder Handwerksbetrieb, der so seine Rechnungen stellt, wäre in Kürze pleite.

Nur mit Jammern lässt sich das Problem nicht lösen und ohne Mitwirkung der Ärzte schon gar nicht. Als erstes müssen die Überstunden ordnungsgemäß erfasst werden. Dazu ist es unbedingt erforderlich, auch im ärztlichen Bereich - wie in der Pflege - die wöchentliche Arbeitszeit in einem Dienstplan prospektiv festzulegen, weil Überstunden nun mal auf Anordnung geleistete Arbeitsstunden sind, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen. Nach Ablauf der Woche kann dann festgestellt werden, ob mehr Stunden als geplant gearbeitet wurden. Diese Überstunden müssen beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden, der Arbeitgeber muss darüber informiert werden, dass die anfallende Arbeit in der dafür vorgesehenen Arbeitszeit nicht zu bewältigen ist. Werden die Überstunden nicht akzeptiert, hilft nur noch der Gang zum Arbeitsgericht. Wobei das Ziel letztlich nicht sein kann, wöchentlich 60 Stunden und mehr bezahlt zu arbeiten, sondern Arbeitsbedingungen zu schaffen, die ein Erreichen des Rentenalters möglich machen.

Durchblick Nr. 70 http://www.labournet.de/branchen/dienstleistung/gw/durchblick/70.pdf, Zeitung der ver.di-Vertrauensleute
Knappschaftskrankenhaus Sulzbach, Saar, 1.3.04, Seite 4

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